"Das Gedenkjahr 1998 und seine Folgen"
Vor nunmehr 20 Jahren wurde im Gedenkjahr 1998 sowohl die Historikerkommission der Republik Österreich eingesetzt, die das Mandat hatte den Vermögensentzug zwischen 1938 und 1945 sowie Rückstellungen und Entschädigungen nach 1945 zu untersuchen, als auch das Kunstrückgabegesetz beschlossen und die Kommission für Provenienzforschung gegründet.
Im Museum of Modern Art in New York wurde im Dezember 1997 die größte Schiele-Ausstellung, die je in den USA gezeigt wurde, eröffnet. Unter dem Titel "Egon Schiele: The Leopold Collection, Vienna" wurden 152 Werke aus der Sammlung Leopold gezeigt. Am 24. Dezember 1997 beschuldigte die New York Times den österreichischen Kunstsammler Rudolf Leopold, in seiner Sammlung - die seit 1994 Eigentum der durch die Republik Österreich finanzierten Stiftung Leopold ist - zumindest vier Bilder mit "schwieriger Vergangenheit" zu haben, darunter "Bildnis Wally" und "Tote Stadt III", die dann im Jänner 1998 beschlagnahmt wurden und Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits waren. Diese Beschlagnahme war der Beginn der Kunstrückgabe in Österreich. Die damalige Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) wies Bundesmuseen und Sammlungen an nach weiteren möglicherweise arisierten Exponaten zu suchen. Die Kommission für Provenienzforschung wurde unter der Leitung des Generalkonservators Ernst Bacher gegründet und die anfänglich nur wohlgelittenen Recherchen in den Museen und Sammlungen begannen. Die Arbeit sollte in ein paar Monaten erledigt sein, doch schnell war klar, die Arbeit wird einige Jahre dauern. Nach zehn Jahren resümierte der erste Band der Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung "...wesentlich mehr Fälle als angenommen".
Schnell fand man arisierte Sammlungen und einzelne Kunst- und Kulturgüter, die nie an die damaligen Eigentümer und Eigentümerinnen zurückgegeben worden sind. Klar war aber auch, dass sich Gegenstände in den staatlichen Sammlungen befanden, die zwar zurückgegeben wurden, aber von den Eigentümern nicht ausgeführt werden durften, also den Überlebenden gewissermaßen abgepresst wurden. Nach dem Motto: Hier sind 10 Gemälde, zwei darfst Du mitnehmen und 8 musst Du der Republik schenken, wirklich schenken ohne Zahlung.
Im Herbst 1998 schließlich beschloss das Parlament das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, in dem auch klargestellt wurde, dass das Ausfuhrverbot auf zurückgegebene Kunstwerke nicht anzuwenden ist. Auch die damals "erpressten" Kunstwerke sollten zurückgegeben werden. Am 20. Jänner 1999 trat zum ersten Mal der Kunstrückgabebeirat zusammen, der Empfehlungen zur Rückgabe auf Grund von Dossiers zu den einzelnen Objekten der Kommission ausspricht. Klar war auch, dass nun alle Bundessammlungen systematisch auf Provenienzen untersucht werden sollten. Einige Bundesländer und auch Gemeinden beschlossen eigene Kunstrückgabegesetze oder vergleichbare Willenserklärungen.
Im selben Jahr, ein Gedenkjahr in Österreich, begann die Diskussion über die Entschädigung der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sowie der mangelnden Entschädigung und Rückstellung nach 1945. Im Februar 1998 setzte der damalige Generaldirektor der Österreichischen Postsparkasse Max Kothbauer eine Historikerkommission ein, die die Rolle der PSK im Nationalsozialismus sowie "schlafende Konten" untersuchen sollte. Im August 1998 drohte der US-Anwalt Ed Fagan der Bank Austria - die 1997 die Creditanstalt übernommen hatte - mit einer Sammelklage, diese waren schon gegen die Deutsche Bank und die Dresdner Bank eingebracht worden.
Während des Sommers 1998 fanden zahlreiche Debatten über die Notwendigkeit der historischen Aufarbeitung von Zwangsarbeit, Vermögensentzug und Entschädigung statt. In einem Interview im September 1998 forderte der neu gewählte Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Ariel Muzicant, die Einrichtung einer Historikerkommission: "Die Kommission soll die beiden Blöcke 'Arisierungen' und 'Rückstellungen' aufarbeiten. Wer hat arisiert? Wie wurde arisiert? Welche Werte hat das dargestellt? Wer waren die Nutznießer? Wie wurde zurückgestellt? Was wurde nicht zurückgestellt? Wie viel wurde zurückgestellt etc.?"
Ein Monat später mit Beschluss vom 1. Oktober 1998 nahm die Bundesregierung den gemeinsamen Vortrag des Bundeskanzlers (Viktor Klima) und des Vizekanzlers (Wolfgang Schüssel) über die Einsetzung einer weisungsfreien und unabhängigen Kommission zur Kenntnis. Berichtet wurde, dass vom Bundeskanzler, Vizekanzler, Präsidenten des Nationalrates (Heinz Fischer) und Präsidenten des Bundesrates (Alfred Gerstl) gemeinsam eine Kommission eingesetzt worden sei und in deren Auftrag tätig werden sollte. Clemens Jabloner, damals Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, wurde zum Vorsitzenden ernannt und Lorenz Mikoletzky, damals Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs, zu seinem Stellvertreter. Nach einem bestimmten Modus wurden schließlich Brigitte Bailer, Bertrand Perz, Roman Sandgruber und Robert Knight zu Mitgliedern bestellt. Zur Verbreiterung ihrer Expertise beschloss die Kommission, als außerordentliche Mitglieder drei "Ständige Experten" in die Kommission aufzunehmen, die Historiker Alice Teichova, Karl Stuhlpfarrer und den Juristen Georg Graf.
Das mit rund 160 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umfassendste zeitgeschichtliche Forschungsprojekt der Zweiten Republik legte mit den ersten Zwischenberichten zu Zwangsarbeit und zu Arisierung von Mietwohnungen, die Grundlage für Entschädigung durch den Versöhnungsfonds (Zwangsarbeit) einerseits und den Nationalfonds (Mietrechte) andererseits. 2001 wurde von der mit EU-Sanktionen belegten Regierung Schüssel/Riess-Passer das so genannte Washingtoner Abkommen zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus unterzeichnet. 2003 wurde der Schlussbericht der Historikerkommission an die Auftraggeber übergeben und schließlich die Ergebnisse in 49 Bänden präsentiert. Eine Summe wie von den Auftraggebern erwartet - so viel wurde entzogen, so viel wurde zurückgegeben - konnte nicht ermittelt werden.
Zwanzig Jahre nach Einsetzung der Historikerkommission zeigt sich, dass es ausgehend von den damaligen Forschungen immer noch offene Fragen gibt, insbesondere was die Täterforschung betrifft. Österreich ist nach wie vor weltweit das einzige Land, in dem die Kunstrückgabe gesetzlich normiert ist - und findet dafür auch internationale Anerkennung. Zwanzig Jahre Kunstrückgabegesetz hat zu 350 Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats geführt, über 30.000 Objekte von der Goldenen Adele bis zu Kraftfahrzeugen wurden zurückgegeben und ... (k)ein Ende in Sicht, wie der im Dezember erscheinende achte Band der Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung heißt.