"Fair Play für Menschenrechte?"
Eines der ganz großen Sporthighlights 2016 waren die Olympischen und Paralympischen Spiele in Rio de Janeiro. Österreich war in Rio mit über 30 Sportfachverbänden und etwa 100 aktiven Athlet_innen vertreten. Daneben profitierten österreichische Unternehmen direkt oder indirekt von Olympia.
Das Thema "Menschenrechte und Unternehmensverantwortung" bei Sportgroßereignissen wird zunehmend aktueller. Einerseits gehen viele österreichische und internationale Unternehmen zum Thema Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit mit gutem Beispiel voran, andererseits beschäftigen sich auch vermehrt internationale Verbände (z.B. FIFA, IOC, etc.), SponsorInnen, AthletInnen und die Zivilgesellschaft damit. Dies wurde bei den im Sommer 2016 stattgefundenen Olympischen und Paralympischen Spielen in Brasilien besonders deutlich. Allerdings fanden auch hier, so wie bei vielen anderen Sportgroßereignissen und trotz Bekenntnissen zu Nachhaltigkeit und Menschenrechten in Charten und Plänen, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen statt. Beides belegte die Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte "Olympia-Hoffnungen für österreichische Unternehmen in Rio 2016? Herausforderungen, Potenziale und unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte". Sie ist Teil des von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Projektes Nosso Jogo - Initiative für globales Fair Play, das vom Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC) koordiniert wurde.
In allen Phasen eines Sportgroßevents, das heißt von der Ausschreibungs- und Planungsphase über Sportstätten- und Infrastrukturbau, Beschaffung und Einkauf bis zur Austragung und Nachbereitung, gibt es menschenrechtliche Risiken bzw. kann es zur Verletzung der Menschenrechte kommen. Allerdings gibt es auch immer die Möglichkeit diesen entgegenzuwirken.
ArbeitnehmerInnenrechte sind besonders während der Bautätigkeiten, bei Beschaffung und Einkauf und während der Austragung von Events betroffen. Hier geht es hauptsächlich um Arbeitsausbeutung (etwa von LeiharbeitnehmerInnen und migrantischen ArbeiterInnen), der Arbeitsvertragsgestaltung sowie Problemen bei der Zuerkennung von Gewerkschaftsrechten oder sogar Zwangs- und Kinderarbeit. Des Weiteren steigt häufig die Zahl der Opfer von Menschenhandel, welche zum Zweck der Arbeitsausbeutung oder der Prostitution in die Austragungsorte gebracht werden. StraßenhändlerInnen, Obdachlose und Kinder sowie Jugendliche, die auf der Straße arbeiten und leben werden oftmals gewaltsam von den Arealen rundum Sportstätten vertrieben.
Besondere Risiken stellen sich vor allem dort, wo Güter aus Ländern bezogen werden, die eine schwache Arbeitsgesetzgebung bzw. eine schwache Implementierung derselben haben. Seit einigen Jahren werden Unternehmen und LizenznehmerInnen daher verstärkt dazu aufgefordert, menschenrechtskonforme Arbeitsbedingungen in der Zulieferkette auch durch vertragliche Beschaffungsstandards, sicherzustellen. Zusätzlich werden vermehrt außergerichtliche Beschwerdemechanismen für ArbeiterInnen eingerichtet.
Unternehmen, die sich an der Vorbereitung sowie Durchführung von Sportgroßereignissen beteiligen, sind mit menschenrechtlichen Risiken in den Austragungsorten in der einen oder anderen Weise konfrontiert. Für sie stellt sich daher die Frage, wie sie diesen Risiken am besten begegnen können, welche Verantwortung sie tragen und wie sie konstruktiv zur Verbesserung der Menschen- und Arbeitsrechtslage in ihrem Einflussbereich beitragen können.
Die UN gibt Anleitungen
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind die derzeit wichtigsten international anerkannten Standards betreffend die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Sie identifizieren die jeweiligen Verpflichtungen von staatlichen und nicht-staatlichen AkteurInnen im Spannungsfeld von Unternehmenstätigkeit und Menschenrechten. Es geht hier um die staatliche Verantwortung gegen Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen zu schützen, die unternehmerische Verantwortung Menschenrechte in ihrer Tätigkeit zu achten und der Verantwortung beider Akteure, Opfern von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu ermöglichen. Während die staatliche Verantwortung eine Zusammenfassung bereits bestehender internationaler Verpflichtungen darstellt, ist die unternehmerische Verantwortung ein neuer rechtlicher Vorstoß, der zurzeit noch nicht gerichtlich durchsetzbar ist. Diese sogenannten soft law standards sind Vorläufer rechtlich bindender Verpflichtungen und ziehen bisher noch nur eine moralische Verpflichtung nach sich, welche jedoch in Anbetracht möglicher Reputationsschäden beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Die internationale Diskussion geht jedoch bereits in die Richtung, rechtlich bindende Standards einzuführen, beispielsweise in Form eines internationalen Vertrages.
Das nächste Sportgroßereignis, die Fußball-Weltmeisterschaft 2018, wird in Russland stattfinden. Die Vorbereitungen sind im Gange - dadurch ergeben sich erneut große Herausforderungen aber auch Chancen für Unternehmen.
Die FIFA hat bereits erste Maßnahmen für ein Engagement für Menschenrechte in Gang gesetzt. Sie hat beispielsweise John Ruggie, den ehemaligen UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, beauftragt, Richtlinien zu Menschenrechtsstandards für die Weltmeisterschaft-Austragungsstätten zu formulieren.
Die Forderung nach Menschenrechtsstandards bei Sportgroßereignissen zeigt auch in der Olympischen Bewegung Wirkung. Nach dem 13. Olympischen Kongress 2009 hielt das IOC in Empfehlung 30 fest, dass es in Fällen von schwerwiegendem Missbrauch, wie etwa bei Misshandlungen von Personen, die, aufgrund von Bauarbeiten für Olympia, umgesiedelt werden müssen, bei Missbrauch von WanderarbeitnehmerInnen etc. eingreifen kann. Der Einfluss, den das IOC auf die Organisationskomitees der Olympischen Spiele hat, sollte definiert werden. Dies könnte zu Änderungen im GastgeberInnenvertrag und jener der Angebotsunterlage von Bewerberstädten führen.
Reformen sind nur so gut wie ihre Implementierung. Wie die nächsten Host-City-Verträge für zu vergebenden Olympischen Spiele in menschenrechtlicher Hinsicht gestaltet sein werden und wie die Fußball WM 2018 aus menschenrechtlicher Sicht ablaufen wird, wird zeigen ob nun Fair Play tatsächlich auf allen Ebenen und auch für Menschenrechte gilt.